Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gemarkung Reichenau, auf der B 33 (neu), bei km 16.9, FR Konstanz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung, Messgerät ESO ES3,0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 86 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Konstanz
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