Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde 38639, Bevern, auf der B 64, i.H. Tannengrundbrücke, FR Eschershausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgerät FG21-P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 54 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 154 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Holzminden
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.