Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herborn, auf der BAB 45, Hanau-Dortmund, Höhe km 142,045 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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