Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.11.2015 in Landsberg, Stadt, B 100, Höhe Brücke, Richtung Bitterfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 135 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die zuläsige Geschwindigkeit wurde um 55 km/h überschritten. Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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