Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, Höhe km 241,820, FR Bremen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Multanova 6 F ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt

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