In Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 100 km/h um 18 km/h überschritten, Die Messung mit Vitronic PoliScan mit Foto ergab 118 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörungsbogen
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