Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 120.3, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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