Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Obertshausen, L 31 17, NK 048, km 3.450, Fahrtrichtung Obertshausen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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