Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reutlingen-Altenburg, auf der B 464, Höhe Ausfahrt Altenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät LEIVTEC XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 17 km/h, bei erlaubten 70 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 87 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen

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