Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184.9, RF nord die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 155 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim
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