Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Swisttal-Heimerzheim, L 182, Vorgebirgsstr. FR Bornheim mit 16 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessmessung mit VDS M5 digital dokumentierte mit Frontfoto 86 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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