Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hochspeyer, auf der B 48, Höhe Zufahrt Jugendherberge, FR Johanniskreuz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.o ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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