Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12489, Berlin, Adlergestell / Otto-Franke-Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit einem Kombinierten Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto ergab 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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