Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h in 71144, Steinenbronn, Schönaicher Straße überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandte Zeugenfragebogen
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