Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.03.2016 in der Gemeinde Bingen, auf der BAB 60, km 45,9, in FR Gensingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 97 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h . Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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