Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h in Bücken, L 351, Nienburger Straße, Absch. 90 ca. Stat. 409, Rtg. Schweringen/Nienburg überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 73 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Zeugenfragebogen

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