Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 111 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 51 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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