Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Kaiserslautern, BAB A 6, bei km 618,03, Fahrtrichtung Saarbrücken die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit ES3.0 ergab 95 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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