Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 18.05.2016 in 77955, Gemeinde Ettenheim, auf der L 103, Höhe km 0,152, zwischen Netzknotenpunkt 041 und 040 um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Bußgeldbescheid über 120,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 129 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto. Bußgeld: 120,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Offenburg
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