Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, RF Dortmund, km 43,100 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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