Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.10.2015 in Eichenzell, B 27, Geschwindigkeitstrichter, Baustellenbereich, Höhe Brückensanierung A66, Höhe km 040 G 0.6, FR Rothemann/A66 um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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