In in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 120 km/h mit Lasergerät PoliScan bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Vordruck Anhörung
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