Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Richtung Goldberg, bei Karow, B 192, Abs. 210, km 3,834 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim erlassen.

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