Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Richtung Seesen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffiphot S digital mit Foto 92 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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