Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter-Lebenstedt, auf der K 30/I-Mitte, bei km 6,2, Rtg. SZ-Lebenstedt mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Traffistar S350, Laser, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Salzgitter übersandt.
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