Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 28790 Schwanewede-Burgdorf, Betonstraße, L 149, Höhe Ahrnkenstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h, tateinheitlich wurde das Fehlen des amtlichen Kennzeichens geahndet, daher Bußgeld insgesamt 110,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz

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