Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerte, auf der BAB 1, km 332,300 Fahrtrichtung Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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