In Stuttgart, Löffelstraße/Albstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 13.03.2016 um 38 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 88 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Der Geschwindigkeitsvertoß wurde als Vorsatz bewertet. Bußgeld: 320,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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