In Tübingen, B 28, Reutlinger Straße, Höhe Französisches Viertel, FR Reutlingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 14.11.2015 um 78 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor,  Messgerät ES 3.0 128 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Anhörungsbogen wurde durch Bußgeldstelle Tübingen übersandt

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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