Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der A 4, bei km 340,430, Kirchheim Dresden, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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