In Grömitz, auf der B 501, in Höhe Körnickerfeld wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h  überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 59 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung / Anhörung

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