Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73479, Ellwangen, Neunstadter Straße, ggü. Haus Nr. 3, FR Zöbingen mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit D 1 TraffiStar S 350 dokumentierte mit Messfoto 48 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Ellwangen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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