Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bönen, Königsholz, Fahrtrichtung Friedhofstraße eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Radarwagen, Messgerät: SpeedoPhot,ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 43 km/h. Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna
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