In Kassel, Kohlenstraße Hs.-Nr. 124, FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät TraffiStar S 350 mit Foto ergab 79 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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