Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in OT Groß Schulzendorf, Zossener Str., Förderschule, FR Glienick mit 19 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Lasersensorik RLS 1000 dokumentierte mit Foto 49 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Ludwigsfelde übersandte Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit

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