Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Wolfsburg, Hafenstraße, FR Westen mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit Vitronic dokumentierte mit Frontfoto 67 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Stadt Wolfsburg übersandte Anhörungsbogen

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