Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 29.03.2016 in Pettstadt, auf der B 505, Abschnitt 280, km 2,6, Ri A 3 um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – Mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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