Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stadt Lollar, auf der B 3, Bauwerksnummer 51318664, FR Marburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel eröffnete Bußgeldverfahren