Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63477, Maintal, auf der B8/40, Schleusenhäuser, Richtung Frankfurt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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