Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, bei km 290,00, Rtg. Göttingen . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO 3.0 mit Foto 129 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen.

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