Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 72760 Reutlingen, auf der Rommelsbacher Straße, Fahrtrichtung Stuttgart
um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: PoliScan F1 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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