In der Gemeinde Borgstedt, Rader Hochbrücke, auf der A 7, bei km 59,485, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 70 km/h überschritten. Messung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Geschwindigkeit von 130 km/h km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Anhörungsbogen
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