Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am14.09.2015 auf der BAB 10, km 24,1, in FR AS Erkner, um 22 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 62km/h. Beweismittel: Messgerät: ES3. 0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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