Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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