Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 28, km 79,498, RF Leer, AS Haarentor, Stadt Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 121 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular Anhörung
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