Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 29, km 44,145, RF Wilhelmshaven, Rastede, AK Oldenburg-Nord mit 19 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 139 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Geschwindigkeitsmessgerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandt.
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