Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 1, OL Burg, OT Reesen, Berliner Chaussee 49, Rtg. Genthin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Radarmessung wurden 72 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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