Auf der B 1, OL Burg, OT Reesen, Berliner Chaussee 49, Rtg. Genthin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab 81 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörungsbogen
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