Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Abschn. 290, in Höhe km 3,080, zw. Jüterbog und Herzberg, Rt. Herzberg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO-mobil digital und Foto 118 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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