Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 166, Abs. 110, Übergang BAB 20, zur B 166, FR Schwedt / Oder um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet,. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan und Messfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandte Vordruck Anhörung
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